Formalitäten vor der Geburt
Die Entscheidung, ein Kind zu bekommen, ist ein bedeutender Schritt. Neben der Vorfreude und den emotionalen Vorbereitungen gibt es auch eine Reihe von Formalitäten, die du in einer Schwangerschaft berücksichtigen solltest.
Diese umfassen finanzielle und rechtliche Aspekte, Gesundheitsvorsorge und berufliche Planungen. Ein gründliches Verständnis und eine frühzeitige Regelung dieser Formalitäten können dazu beitragen, deinen Übergang in die Elternschaft reibungsloser zu gestalten und spätere Stresssituationen zu vermeiden.
Wir zeigen dir auf einen Blick die wichtigsten Punkte, die du in der Schwangerschaft beachten solltest, um gut vorbereitet in dieses neue Kapitel deines Lebens zu starten.
SSW 7-10 – Krankenkassenleistungen
Check unbedingt, was deine Krankenkasse für Schwangere abdeckt. Gerade in der Schwangerschaft gibt es große Unterschiede bei der Kostenübernahme für Sachen wie die Nackenfaltenmessung, 3D-Ultraschall, Nahrungsergänzungsmittel und die 24h-Hebammenrufbereitschaft. Auch nach der Geburt geht’s weiter mit Themen wie Osteopathie für Babys und verschiedene Babykurse. Schau dir rechtzeitig an, was dir wichtig ist und ob deine Krankenkasse das anbietet. Sollte deine Krankenkasse dir nicht alles bieten, was du dir wünscht, dann schau evtl. bei der Versicherung des werdenden Papas. Denn ihr entscheidet, ob euer Kind über die Mama oder den Papa mitversichert wird.
Besteht eine Privatversicherung, dann „rutscht“ das Kind automatisch in diese hinein.
SSW 10-16 – Hebammensuche
Die Hebamme begleitet dich als Schwangere und euch als frisch gebackene Eltern in den ersten Tagen und Wochen nach der Geburt. Sie hilft dir während der Schwangerschaft und im Wochenbett mit der neuen Situation umzugehen. Außerdem ist sie dir bei der Rückbildung, bei Versorgung von Geburtsverletzungen und bei der Pflege deines Babys und beim Stillen eine große Hilfe. Warte nicht zu lange mit der Suche, denn in vielen Ballungsräumen in Deutschlands gibt es momentan leider einen Mangel an Hebammen und sie sind oft schon auf viele Monate im Voraus terminlich ausgebucht.
SSW 13-20 – Suche dir einen Geburtsvorbereitungskurs
Ein Geburtsvorbereitungskurs bereitet dich vor und nimmt dir Ängste und Sorgen in Bezug auf deine bevorstehende Geburt. Außerdem kannst du dich mit anderen werdenden Mamas und Papas austauschen. Wenn du aber lieber für dich und in deiner gewohnten Umgebung bleiben möchtest, kannst du auch einen Onlinekurs besuchen. Die Kosten für den Kurs übernimmt deine Krankenkasse, und manchmal werden auch die Kosten für deinen Partner / deine Partnerin übernommen.
SSW 13-15 – Informiere deinen Arbeitgeber
Den Zeitpunkt, an dem du deinen Arbeitgeber über deine Schwangerschaft informierst, den legst ganz alleine du fest. Viele warten den kritischen Zeitraum von 12 Wochen ab. Je nach deinem ausgeübten Beruf, solltest du aber möglichweise deinen Arbeitgeber in Kenntnis setzen, sobald du Kenntnis von deiner Schwangerschaft hast. Der Gesetzgeber empfiehlt grundsätzlich eine zeitnahe Meldung der Schwangerschaft, da diese in Hinblick auf das Mutterschutzgesetz (vor allem Beschäftigungsverbot und Kündigungsschutz) und die nach der Geburt folgende Elternzeit relevant sein kann.
SSW 16-30 – Anmeldung im Kreißsaal
Du kannst dich jetzt schon für Infoabende anmelden in den Krankenhäusern, in denen du dir eine Entbindung vorstellen kannst. So hast du genug Zeit um dich in Ruhe zu entscheiden.
In Ballungsräumen empfiehlt es sich recht frühzeitig in den Kreißsälen zu informieren und anzumelden, da hier oftmals die Anfragen sehr groß sind und dann womöglich eine Anmeldung nicht mehr möglich ist und du auf ein anderes Krankenhaus ausweichen musst.
SSW 20-39 – Informiere dich zum Thema Stammzellen aus der Nabelschnur
Informiere dich über die Möglichkeit eine zusätzliche Vorsorge für dein Kind zu treffen, zu der du nur die Chance bei der Geburt hast.
Das Nabelschnurblut und auch die Nabelschnur selbst, enthält Stammzellen die zu 100% von Natur aus zu deinem Kind passen. Im späteren Leben können dann bei wichtigen medizinischen Behandlungen eures Kindes genau diese Stammzellen genutzt werden.
Folgende Erkrankungen wurden schon behandelt:
– Blutkrebs und solide Tumore
– Immundefekte und Autommunerkrankungen
– Stoffwechselerkrankungen
– Neurologische Erkrankungen
Neugierig? Dann lies direkt mehr über Nabelschnurblut und Nabelschnurgewebe!
SSW 20-30 – Nicht verheiratet? Dann Vaterschaft und Sorgerecht klären!
Ihr seid nicht verheiratet? Überhaupt kein Problem! Du als Mama des Kindes wirst ganz automatisch auch als die Mama anerkannt und in die Geburtsurkunde deines Kindes entsprechend eingetragen.
Der Papa hingegen muss die Vaterschaft offiziell anerkennen, um auch in die Geburtsurkunde eingetragen zu werden. Erst dann sind offiziell die Verwandtschaftsverhältnisse geklärt.
Im Jugendamt vor Ort könnt ihr kostenlos die Erklärung zur Vaterschaft abgeben. Aber Achtung, viele Jugendämter sind auf Wochen ausgebucht und manchmal kann es knapp werden. Umgehen könnt ihr das, indem ihr einen Termin bei einem Notar bucht und dort die Anerkennung tätigt. Hier wird dann allerdings eine kleine Gebühr fällig. Zusammen mit der Vaterschaftsanerkennung, könnt ihr dann auch direkt eine Sorgeerklärung abgegeben – z.B. das Mama und Papa, auch wenn sie nicht verheiratet sind, sich das Sorgerecht teilen. Wichtig – nehmt zu diesen Terminen immer eure Geburtsurkunden mit.
SSW 25-40 – Kinderarzt finden
Dein Kind ist noch nicht auf der Welt, aber du suchst schon mal einen Kinderarzt? Genau richtig! Da viele Kinderärzte Aufnahmestopp haben, gestaltet es sich gerade in Ballungsräumen oft schwierig eine Kinderarztpraxis zu finden. Die ersten Untersuchung, direkt nach der Geburt, die sogenannte U1 und U2 werden meist noch von den Ärzten in der Klinik durchgeführt. Spätestens für die U3 ist dann aber der niedergelassene Kinderarzt gefragt.
SSW 31-33 – Elternzeit beantragen
Du als Mama kannst dir hier etwas mehr Zeit lassen. Da deine Elternzeit erst mit Ablauf des Mutterschutzes beginnt, sollte dein Antrag auf Elternzeit bis spätestens eine Woche nach der Geburt deines Kindes bei deinem Arbeitgeber vorliegen. So hältst du die 7 Wochen Frist ein.
Möchte aber (auch) der Papa in Elternzeit gehen, so muss der Antrag dem Arbeitgeber schriftlich und bis spätestens 7 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin vorliegen. Da natürlich die Babys nicht immer pünktlich kommen, sondern manchmal auch ein bisschen früher, empfiehlt es sich den Antrag schon 9 Wochen vorher einzureichen oder mit dem Arbeitgeber eine Abmachung zu treffen, für den Fall einer früheren Geburt.
SSW 30-34 – Mutterschaftsgeld beantragen
Du kannst bereits alle Unterlagen zusammensuchen und soweit ausfüllen wie möglich, um dann direkt den Antrag stellen zu können, wenn dein Frauenarzt dir ca. 7 Wochen vor deinem errechneten Entbindungstermin diesen dir nochmals schriftlich bestätigt.
Das Mutterschaftsgeld wird dir für die Zeit 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt gezahlt (insgesamt für 14 Wochen – bei Früh- oder Zwillingsgeburten kann es Abweichungen geben).
Die Höhe des Mutterschaftsgeldes ist genau so viel, wie du auch sonst netto ausgezahlt bekommen hast.
SSW 35-40 – Elterngeld beantragen
Dieser Antrag ist „etwas“ umfassender als der Antrag um Mutterschaftsgeld zu beantragen. Bereite alles vor, denn der Antrag kann erst nach Geburt gestellt. Wenn du bereits alle Daten eingetragen hast, die du bereits vor der Geburt weißt und zur Verfügung hast, so musst du nach der Geburt nur noch die Daten deines Kindes eintragen und dann ab zur Post, inklusive einer Geburtsurkunde deines Kindes.
Was brauchst du für die Vorbereitung:
– Den Antrag (findes du im Familienprtal)
– Gehaltsnachweise (i.d.R. der letzten 12 Monate)
– Kopie des Personalausweises